Ich kaufe mir ein Haus oder eine Wohnung! Was muss ich beachten?

Man darf nie vergessen, dass der Kauf oder der Verkauf einer Immobilie im Leben in aller Regel ein großes Ereignis darstellt, das auch zumeist die größte finanzielle Lebensentscheidung ist. Umso wichtiger ist es, sich genau darüber zu informieren, was ich dabei genau beachten, was ich prüfen muss und vor allem, welche Kosten auf mich zukommen.

Der erste Blick bei jeder Liegenschaft muss sich auf das Grundbuch richten. Aus dem Grundbuchsauszug jeder Liegenschaft kann man bereits sehr viele wesentliche Inhalte und Eigenschaften einer Eigentumswohnung oder eines Hauses erkennen: Gibt es Pfandrechte oder andere Belastungen, die zu löschen sind? Ist das Wohnungseigentum abschließend begründet? Wer ist Eigentümer der Liegenschaft?

Danach muss man sich eine Vielzahl an Informationen beschaffen, hier empfiehlt es sich auf die Expertise der rebels zurückzugreifen. Hier kann man sich auf die vollständige und sehr genaue Aufbereitung aller wesentlichen Eigenschaften der in Frage kommenden Liegenschaft verlassen. Hier geht es z.B. um Fragen der das Haus oder die Wohnung umgebenden Infrastruktur, die Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitangebote und vieles mehr. Hier hat der Makler entscheidende und unterstützende Aufgaben.

Wenn dann soweit alles passt und man sich schon auf das neue Eigenheim freut, ist ein prüfender Blick auf die anfallenden Gesamtkosten der wichtigste weitere Schritt. Der Kaufpreis der Immobilie selbst ist natürlich entscheidend, aber diese Information alleine reicht noch nicht aus, um böse finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Zum Kaufpreis kommen nämlich zunächst einmal 3,5% Grunderwerbsteuer und 1,1 % Grundbucheintragungsgebühr (jeweils gerechnet vom Kaufpreis) hinzu. Weiters ist ein Kaufvertrag zu errichten, die treuhändige Abwicklung der Kaufpreiszahlung zu veranlassen, die Vergebührung des Vertrages beim Finanzamt vorzunehmen und letztlich die notwendigen Anträge beim zuständigen Grundbuchsgericht zu erstellen und einzubringen. Für alle diese Schritte ist jedenfalls ein Rechtsanwalt zu beauftragen, der diese wichtigen Punkte allesamt kompetent und verlässlich erledigt. Ich verzeichne in der Regel als Honorar 1,5% des Kaufpreises zzgl. Ust. 

Wichtig ist hier vor allem, dass die Treuhandschaft immer über die zuständige Rechtsanwaltskammer abgewickelt wird, dies erhöht wesentlich die Sicherheit der treuhändigen Abwicklung und bietet auch einen umfassenden Versicherungsschutz. 

Hinzukommen dann noch einige weitere Kostenpositionen, wie insbesondere die Kosten der notariellen Beglaubigung der Unterschriften, das Maklerhonorar und geringfügige gerichtliche Barauslagen. Wenn man den Kaufpreis über eine Bank drittfinanziert, kommen noch 1,2 % Pfandrechtseintragungsgebühr hinzu, gerechnet von jenem Pfandbetrag, der in das Grundbuch als Hypothek einverleibt wird. 

Hat man das alles genau berechnet und steht der Entschluss zum Kauf, kommt der große Moment der Vertragsunterfertigung. Hier kommen neben dem eigentlichen Kaufvertrag noch diverse weitere Urkunden hinzu, die entsprechend zu prüfen und zu unterfertigen sind. Letztlich wird das Eigentumsrecht im Grundbuch eingetragen und der Umzug kann beginnen. Wichtig ist es hier aus meiner Erfahrung zu beachten, dass der treuhändig beim Rechtsanwalt erliegende Kaufpreis im Regelfall erst an jenem Tag an den Verkäufer ausbezahlt wird, wenn die Einverleibung des Eigentumsrechtes zugunsten des Käufers abgeschlossen ist. 

So, das war ein erster grober Überblick über die grundlegendsten Dinge, die man beim Kauf einer Immobilie jedenfalls beachten sollte. Viel Erfolg bei der Suche!