10. Dezember: Der Tag der Menschenrechte und das Recht auf Wohnen
Am 10. Dezember jeden Jahres feiert die Weltgemeinschaft den Tag der Menschenrechte (Human Rights Day). Ausgerufen hat diesen internationalen Tag im Jahr 1948 die Generalversammlung der Vereinten Nationen.
Viele Organisationen weisen gerade an diesem Tag auf die weltweite Menschenrechtssituation hin, und stellen dieses Thema besonders an diesem Tag in den Vordergrund. Ziel ist es das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die grundlegenden Ziele der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zweifellos von entscheidender Bedeutung für alle Menschen dieser Erde sind, und zwar jeden Tag und nicht nur am 10. Dezember.
Neben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sehen auch andere einschlägige internationale Übereinkommen wie die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (kurz EMRK), der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) oder die Europäische Sozialcharta, eine Reihe einschlägiger Bestimmungen zu diesem Thema vor. Zentral sind stets das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und Sicherheit uvm. Im Rahmen dieses Blogs sollte uns aber besonders interessieren, dass gerade die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in ihrem Artikel 25 („Recht auf einen angemessenen Lebensstandard“) auch vorsieht, dass jeder „das Recht auf Lebensstandard, Nahrung, Kleider“ und eben auch das Recht auf „Wohnen“ hat. Von einem Recht auf ein soziales Existenzminimum ist in diesem Zusammenhang die Rede, ebenso von einem Recht auf eine menschenwürdige Behausung.
Preisentwicklung, Rechtssicherheit und Grundsätzliches
Das führt uns zur Frage, inwieweit dieses Recht in Österreich und im Speziellen in Wien umsetzbar ist oder dieses Recht tatsächlich umgesetzt werden kann. Zu bedenken ist hier zunächst, dass es oftmals große Unsicherheit bei den vielen rechtlichen Fragen rund um das Thema Wohnen gibt. Andererseits gestaltet sich aber auch die Preisentwicklung der Immobilien in Österreich seit Jahren derart, dass für nicht wenige Teile der Bevölkerung ein Recht auf Wohnen einfach deshalb kaum umsetzbar ist, weil die finanziellen Mittel nicht ausreichen. Diese Fragen nach dem rechtlichen und finanziellen Zugang zum Thema Wohnen, sollte man sich an diesem Tag der Menschenrechte jedenfalls stellen.
Gerade im Wohnbereich, sei es im Rahmen der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses und natürlich genauso beim Liegenschaftskauf, sollte man – will man nach einem Vertragsabschluss nicht mit vermeidbaren Problemen oder Sorgen konfrontiert werden – jeden Schritt mit einer sinnvollen und lösungsorientierten Rechtsberatung verbinden.
Die Aufgabe des Maklers
Darüber hinaus geht es eben auch um finanzielle Fragen, zumal das Thema Wohnen zu Recht – weltweit – mit immer höher steigenden Preisen assoziiert wird. Die finanzielle Komponente lässt sich am ehesten durch die Anpassung der eigenen Vorstellungen zum Thema Wohnen mit der Preisrealität regeln und dabei ist jemand ganz Bestimmter gefragt, nämlich ein Makler, der genau diese Zusammenhänge in Einklang bringt.